Kostenloses Erstgespräch
Aus Erfahrung weiß ich, wie wichtig der erste Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist. Daher biete ich Ihnen gerne eine kurze erste, kostenlose anwaltliche Auskunft an. Bei komplexeren Angelegenheiten, die mehr Zeit und Recherchen in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines kostengünstigen Pauschalhonorars. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!
EAA – Erste Anwaltliche Auskunft
Natürlich beteilige ich mich auch bei der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“, einem Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs. Zu den vorgegebenen Terminen erhalten Sie in einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall.
So kann ich mit Ihnen Fragen – wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? – in einem kurzen Gespräch klären. Damit erhalten Sie eine Entscheidungshilfe, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.
Termine zu der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ finden Sie hier.