Das Honorar

Viele Menschen scheuen den Weg zum Rechtsanwalt, weil sie der Meinung sind: Dort wird’s teuer. Den Rechtsanwalt nicht aufzusuchen, kann jedoch oftmals noch teurer kommen. Damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen müssen, bespreche ich mit Ihnen gerne in einem Erstberatungsgespräch die zu erwartenden Kosten sowie mögliche Honorarformen. Da das Honorar grundsätzlich frei vereinbart werden kann, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Pauschale oder ein Zeithonorar mit mir zu vereinbaren. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, richtet sich die Entlohnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten von Ihrer Versicherung gedeckt. Gerne übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie, um alle wichtigen Punkte abzuklären und eine Deckungserklärung sicherzustellen. So haben Sie keinen zusätzlichen Aufwand und sofort Gewissheit, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Dazu noch eine wichtige Information für Sie: Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen übernehmen sogar die Kosten für eine Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen, unabhängig von den versicherten Sparten. Es lohnt es sich auf alle Fälle nachzufragen!